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Was ist die AZAV Zertifizierung und wofür wird sie benötigt?
Die AZAV Zertifizierung ist ein Qualitätsmanagementsystem für die Aus- und Weiterbildung und stellt eine gesetzliche Voraussetzung für Träger von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen dar. Anbieter benötigen diese Zertifizierung, um Maßnahmen über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abrechnen zu können.
Mit der AZAV-Zertifizierung weisen Anbieter nach, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und qualitativ hochwertige Dienstleistungen für Arbeitssuchende anbieten. Die Zertifizierung richtet sich an Bildungsträger und Arbeitsmarktdienstleister. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III §§ 176, 178 und 179) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Wie läuft die AZAV Trägerzulassung ab?
Durch eine Zertifizierung nach AZAV erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und haben die Möglichkeit, je nach Zulassung, Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einzulösen. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Träger können Sie auch einzelne Maßnahmen bei der fachkundigen Stelle beantragen und zulassen. Profitieren Sie dabei von unserem Angebot, beide Zertifizierungen aus einer Hand zu bekommen.
Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, an Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit teilzunehmen. Mit der AZAV Träger- und Maßnahmezulassung setzen Sie ein klares Zeichen gegenüber Ihren Mitbewerbern, für den hohen Standard Ihrer Angebote und verbessern sowohl Ihr Image als auch das Vertrauen in die Qualität Ihrer Angebote.
Eine Zertifizierung nach AZAV bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, die Transparenz und die Qualität im arbeitsmarktpolitischen Förderbereich zu steigern.
Ablauf der AZAV Trägerzulassung
Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Die Zulassung ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
- Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Transferleistungen
- Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Welche Punkte insbesondere bei der AZAV Trägerzulassung geprüft werden, können Sie auch in unserem FAQ nachlesen.
Der Zulassungsprozess erfolgt dabei in wenigen Schritten:
1. Angebotserstellung
2. Beantragung der Zulassung
3. Dokumentationsprüfung und Vertragsabschluss
4. Auditprozess (Zulassungsaudit, Auditbericht, Auswertung)
5. Zertifikatserteilung und Zulassung
Wie läuft die AZAV Maßnahmezulassung ab und wie lange dauert sie?
Die AZAV Maßnahmezulassung erfolgt nach Antragsstellung und Antragsannahme nach dem vorgegebenen gültigen Stichprobenverfahren, in der Regel durch eine Nachweis- und Dokumentenprüfung. Die Laufzeit der Maßnahmen dabei ist unabhängig von der Trägerzulassung auf drei Jahre festgelegt, wobei Neuzulassungen nur bei einer gültigen Trägerzulassung erfolgen können. Soll die Maßnahme nach drei Jahren fortgeführt werden, ist die AZAV Maßnahmezulassung neu zu beantragen. Zugelassene Maßnahmen werden außerdem nach einem Stichprobenverfahren jährlich überwacht.
Welche Kriterien müssen AZAV-zugelassene Maßnahmen erfüllen?
Der Bildungsträger muss bei der Maßnahmezulassung insbesondere folgende Punkte nachweisen:
- Zielgruppenabstimmung: Die Maßnahme muss in Dauer, Inhalt und Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt sein.
- Arbeitsmarktrelevanz: Die Maßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein.
- Vermittlungsquote: Die Maßnahme sollte eine hohe Vermittlungsquote (Eingliederungsquote nach sechs Monaten) vorweisen.
- Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen pädagogisch-didaktischen sowie fachlichen Fähigkeiten verfügen, wobei eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung vorausgesetzt wird.
Warum TÜV Rheinland als Partner für Ihre AZAV Zertifizierung?
Unsere Experten zertifizieren Sie als Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III 176,178 und 179). Auch die Zulassung von Maßnahmen, beispielsweise für die Einlösung von Aktivierungs- oder Bildungsgutscheinen, wird durch uns als fachkundige Stelle durchgeführt.
Vertrauen Sie bei der Zertifizierung gemäß AZAV auf unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Trägerzulassung, als auch die darauf aufbauende Maßnahmezulassung aus einer Hand zu erhalten.
- Anerkannte Zertifizierungsstelle: Langjährige Erfahrung in der AZAV Zertifizierung von Bildungsträgern.
- Sicherung der Förderfähigkeit: Erfüllung aller Anforderungen für eine Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.
- Wettbewerbsvorteil: Anerkennung als qualifizierter Anbieter auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt.
- Optimierte Prozesse: Unterstützung bei der Umsetzung effizienter Qualitätsmanagementsysteme.
- Regulatorische Compliance: Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung.
Profitieren Sie von der Zertifizierung aus einer Hand
Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how auf dem Gebiet der Zertifizierung von Bildungsträgern, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir führen Zertifizierungsverfahren nach der AZAV, auch in Kombination mit anderen Qualitätsmanagementsystemen, wie beispielsweise der ISO 9001 oder der ISO 29990 durch. Somit haben Sie die Möglichkeit, alle Dienstleistungen, einfach und unkompliziert, aus einer Hand zu erhalten.
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Weitere interessante Unterlagen
| Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung | 62 KB | Download | |
| Empfehlung des Beirats nach §182 SGB lll, Stand 17.06.2026 | 1 MB | Download | |
| Fachliche Weisung für die Umsetzung der Deutschförderung | 445 KB | Download | |
| Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV | 94 KB | Download | |
| Fachliche Weisungen zur Durchführung des §45 SGB lll, Stand 01.12.2025 | 297 KB | Download | |
| Fachliche Weisung Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB ll, Stand 25.05.2023 | 185 KB | Download | |
| Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte §§81, 82, 83 – 87a, 11a, 131a SGB III, Stand 01.01.2026 | 727 KB | Download | |
| Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §16 Abs. 1 SGB ll i. V. m. §§81ff. SGB lll, Stand 01.11.2024 | 514 KB | Download | |
| Informationen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach §16k des Zweiten Sozialgesetzbuches | 248 KB | Download | |
| Umsetzungshinweis Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach §16 SGB ll | 45 KB | Download | |
| Kommunikationskonzept Zulassung von Trägern und Maßnahmen | 211 KB | Download | |
| Fachliche Weisungen §16 SGB ll Leistungen zur Eingliederung, Stand 26.03.2025 | 338 KB | Download | |
| Umsetzungshinweis Dauer einer Maßnahme-/ Unterrichtsstunde Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen | 191 KB | Download |
Downloads zur Trägerzulassung nach AZAV
Downloads zur Maßnahmezulassung nach AZAV
| B-DKS § 81, Stand 01.07.2026 | 1 MB | Download | |
| Fachliche Weisung Kostenzustimmung (§179 Absatz 2 SGB lll i. V. m. §3 Absatz 6 AZAV), Stand 01.04.2026 | 322 KB | Download | |
| DAkkS Klarstellung: Gesundheitsförderung im Rahmen der Arbeitsförderung | 633 KB | Download | |
| DAkkS Klarstellung: Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit | 502 KB | Download | |
| Umsetzungshinweis 01/2018 Führerschein der Klasse B im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung | 164 KB | Download | |
| Umsetzungshinweis 03/2018 Auslagerung von Unterricht an Berufsschulen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung | 238 KB | Download | |
| DAkkS Klarstellung: Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit | 664 KB | Download | |
| DAkkS Hinweis zur Berücksichtigung bestehender Anerkennungen im Zulassungsprozess | 167 KB | Download | |
| B-DKS § 45, Stand 01.07.2026 | 75 KB | Download | |
| DAkkS Klarstellung zur Zulassung von Maßnahmeinhalten zur Eignungsfeststellung | 380 KB | Download | |
| Informationen zur MML FbW und zum Umgang mit der B-DKS-Tabelle, Stand 01.07.2024 | 261 KB | Download | |
| Informationen zur MML AVGS (§45 SGB lll und § 16k SGB ll), Stand 01.07.2024 | 168 KB | Download | |
| docx | Fragebogen zur Angebotserstellung für die Trägerzulassung nach AZAV | 75 KB | Download |
| Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Standortliste AZAV-ISO | 214 KB | Download | |
| xlsx | Standortliste | 59 KB | Download |
Downloads zur Änderungsmeldungen nach AZAV
| Zertifizierungsprogramm Änderungsmeldung | 97 KB | Download |