Trägerzulassung AZAV

AZAV Zertifizierung – Anerkennung für Bildungsträger und Arbeitsmarktdienstleister

Neu!
Zusätzliche Telefonhotline für Sie:
dienstags und donnerstags von 9 - 11 Uhr unter
0221/806-2100.

Was ist die AZAV Zertifizierung und wofür wird sie benötigt?

Die AZAV Zertifizierung ist ein Qualitätsmanagementsystem für die Aus- und Weiterbildung und stellt eine gesetzliche Voraussetzung für Träger von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen dar. Anbieter benötigen diese Zertifizierung, um Maßnahmen über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abrechnen zu können.

Mit der AZAV-Zertifizierung weisen Anbieter nach, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und qualitativ hochwertige Dienstleistungen für Arbeitssuchende anbieten. Die Zertifizierung richtet sich an Bildungsträger und Arbeitsmarktdienstleister. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III §§ 176, 178 und 179) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Wie läuft die AZAV Trägerzulassung ab?

Durch eine Zertifizierung nach AZAV erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und haben die Möglichkeit, je nach Zulassung, Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einzulösen. Nach der erfolgreichen Zertifizierung als Träger können Sie auch einzelne Maßnahmen bei der fachkundigen Stelle beantragen und zulassen. Profitieren Sie dabei von unserem Angebot, beide Zertifizierungen aus einer Hand zu bekommen.

Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, an Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit teilzunehmen. Mit der AZAV Träger- und Maßnahmezulassung setzen Sie ein klares Zeichen gegenüber Ihren Mitbewerbern, für den hohen Standard Ihrer Angebote und verbessern sowohl Ihr Image als auch das Vertrauen in die Qualität Ihrer Angebote.

Eine Zertifizierung nach AZAV bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, die Transparenz und die Qualität im arbeitsmarktpolitischen Förderbereich zu steigern.

AZAV Zertifizierung

Ablauf der AZAV Trägerzulassung

Die gesetzlichen Vorgaben des SGB III fordern eine Trägerzulassung nach der AZAV. Die Zulassung ist notwendig, wenn Leistungen in den folgenden sechs Fachbereichen angeboten werden:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
  • Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  • Transferleistungen
  • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Welche Punkte insbesondere bei der AZAV Trägerzulassung geprüft werden, können Sie auch in unserem FAQ nachlesen.

Der Zulassungsprozess erfolgt dabei in wenigen Schritten:

1. Angebotserstellung
2. Beantragung der Zulassung
3. Dokumentationsprüfung und Vertragsabschluss
4. Auditprozess (Zulassungsaudit, Auditbericht, Auswertung)
5. Zertifikatserteilung und Zulassung

Ablauf der AZAV Zertifizierung

Wie läuft die AZAV Maßnahmezulassung ab und wie lange dauert sie?

Die AZAV Maßnahmezulassung erfolgt nach Antragsstellung und Antragsannahme nach dem vorgegebenen gültigen Stichprobenverfahren, in der Regel durch eine Nachweis- und Dokumentenprüfung. Die Laufzeit der Maßnahmen dabei ist unabhängig von der Trägerzulassung auf drei Jahre festgelegt, wobei Neuzulassungen nur bei einer gültigen Trägerzulassung erfolgen können. Soll die Maßnahme nach drei Jahren fortgeführt werden, ist die AZAV Maßnahmezulassung neu zu beantragen. Zugelassene Maßnahmen werden außerdem nach einem Stichprobenverfahren jährlich überwacht.

Welche Kriterien müssen AZAV-zugelassene Maßnahmen erfüllen?

Der Bildungsträger muss bei der Maßnahmezulassung insbesondere folgende Punkte nachweisen:

  • Zielgruppenabstimmung: Die Maßnahme muss in Dauer, Inhalt und Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt sein.
  • Arbeitsmarktrelevanz: Die Maßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein.
  • Vermittlungsquote: Die Maßnahme sollte eine hohe Vermittlungsquote (Eingliederungsquote nach sechs Monaten) vorweisen.
  • Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen pädagogisch-didaktischen sowie fachlichen Fähigkeiten verfügen, wobei eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung vorausgesetzt wird.

Warum TÜV Rheinland als Partner für Ihre AZAV Zertifizierung?

Unsere Experten zertifizieren Sie als Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III 176,178 und 179). Auch die Zulassung von Maßnahmen, beispielsweise für die Einlösung von Aktivierungs- oder Bildungsgutscheinen, wird durch uns als fachkundige Stelle durchgeführt.

Vertrauen Sie bei der Zertifizierung gemäß AZAV auf unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Trägerzulassung, als auch die darauf aufbauende Maßnahmezulassung aus einer Hand zu erhalten.

  • Anerkannte Zertifizierungsstelle: Langjährige Erfahrung in der AZAV Zertifizierung von Bildungsträgern.
  • Sicherung der Förderfähigkeit: Erfüllung aller Anforderungen für eine Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.
  • Wettbewerbsvorteil: Anerkennung als qualifizierter Anbieter auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt.
  • Optimierte Prozesse: Unterstützung bei der Umsetzung effizienter Qualitätsmanagementsysteme.
  • Regulatorische Compliance: Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung.

Profitieren Sie von der Zertifizierung aus einer Hand

Durch unsere jahrelangen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how auf dem Gebiet der Zertifizierung von Bildungsträgern, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir führen Zertifizierungsverfahren nach der AZAV, auch in Kombination mit anderen Qualitätsmanagementsystemen, wie beispielsweise der ISO 9001 oder der ISO 29990 durch. Somit haben Sie die Möglichkeit, alle Dienstleistungen, einfach und unkompliziert, aus einer Hand zu erhalten.

Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie unsere Experten!

Weitere interessante Unterlagen

pdf Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung 62 KB Download
pdf Empfehlung des Beirats nach §182 SGB lll, Stand 17.06.2026 1 MB Download
pdf Fachliche Weisung für die Umsetzung der Deutschförderung 445 KB Download
pdf Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV 94 KB Download
pdf Fachliche Weisungen zur Durchführung des §45 SGB lll, Stand 01.12.2025 297 KB Download
pdf Fachliche Weisung Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB ll, Stand 25.05.2023 185 KB Download
pdf Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitslose und Beschäftigte §§81, 82, 83 – 87a, 11a, 131a SGB III, Stand 01.01.2026 727 KB Download
pdf Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung nach §16 Abs. 1 SGB ll i. V. m. §§81ff. SGB lll, Stand 01.11.2024 514 KB Download
pdf Informationen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach §16k des Zweiten Sozialgesetzbuches 248 KB Download
pdf Umsetzungshinweis Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach §16 SGB ll 45 KB Download
pdf Kommunikationskonzept Zulassung von Trägern und Maßnahmen 211 KB Download
pdf Fachliche Weisungen §16 SGB ll Leistungen zur Eingliederung, Stand 26.03.2025 338 KB Download
pdf Umsetzungshinweis Dauer einer Maßnahme-/ Unterrichtsstunde Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber / Betriebliche Lernphasen 191 KB Download

KldB 2010 – überarbeitete Fassung 2020 Online Ausgabe

Downloads zur Trägerzulassung nach AZAV

pdf Fragen der FKS zur Trägerzulassung 560 KB Download
pdf Zertifizierungsprogramm Trägerzulassung 103 KB Download
pdf Anlage zum Zulassungsangebot 172 KB Download

Downloads zur Maßnahmezulassung nach AZAV

pdf B-DKS § 81, Stand 01.07.2026 1 MB Download
pdf Fachliche Weisung Kostenzustimmung (§179 Absatz 2 SGB lll i. V. m. §3 Absatz 6 AZAV), Stand 01.04.2026 322 KB Download
pdf DAkkS Klarstellung: Gesundheitsförderung im Rahmen der Arbeitsförderung 633 KB Download
pdf DAkkS Klarstellung: Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit 502 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 01/2018 Führerschein der Klasse B im Rahmen von zugelassenen Maßnahmen der Arbeitsförderung 164 KB Download
pdf Umsetzungshinweis 03/2018 Auslagerung von Unterricht an Berufsschulen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 238 KB Download
pdf DAkkS Klarstellung: Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 664 KB Download
pdf DAkkS Hinweis zur Berücksichtigung bestehender Anerkennungen im Zulassungsprozess 167 KB Download
pdf B-DKS § 45, Stand 01.07.2026 75 KB Download
pdf DAkkS Klarstellung zur Zulassung von Maßnahmeinhalten zur Eignungsfeststellung 380 KB Download
pdf Informationen zur MML FbW und zum Umgang mit der B-DKS-Tabelle, Stand 01.07.2024 261 KB Download
pdf Informationen zur MML AVGS (§45 SGB lll und § 16k SGB ll), Stand 01.07.2024 168 KB Download
docx Fragebogen zur Angebotserstellung für die Trägerzulassung nach AZAV 75 KB Download
pdf Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Standortliste AZAV-ISO 214 KB Download
xlsx Standortliste 59 KB Download

Downloads zur Änderungsmeldungen nach AZAV

pdf Zertifizierungsprogramm Änderungsmeldung 97 KB Download
Termin vereinbaren oder direkt anrufen

Termin vereinbaren oder direkt anrufen

Zertifizierung anfragen

Weitere Zertifizierungen

Qualitätsmanagement nach ISO 9001 zertifizieren

Qualitätsmanagement nach ISO 9001 zertifizieren

Mit einem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Effizienz steigern und Vertrauen schaffen.

ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutz

ISO 45001 – Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter mit ISO 45001 und optimieren Sie Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement.

SA 8000 - Soziale Verantwortung im Unternehmen

SA 8000 - Soziale Verantwortung im Unternehmen

Mit einer SA8000 Zertifizierung demonstrieren Sie Ihre sozial verantwortliche Unternehmensführung.