Beschwerde- und Einspruchsverfahren von TÜV Rheinland

Jeder Kunde des TÜV Rheinland hat die Möglichkeit, sich bezogen auf eine Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistung zu beschweren, egal ob es eine Rechnung, Dienstleistung, Prüf- oder Zertifizierungsaussage betrifft. Der TÜV Rheinland akzeptiert jede Art der Übermittlung einer Beschwerde z.B. über unser Webformular in unseren Rubriken "Beschwerde / Einspruch" oder "Lob und Kritik", per Post, telefonisch oder persönlich.

Den Eingang einer Beschwerde bestätigt TÜV Rheinland schriftlich.

Wenn sich eine Beschwerde auf mindestens einen der folgenden Punkte bezieht:

  • die Ablehnung, eine Zertifizierung fortzusetzen,
  • Änderungen/Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
  • Entscheidungen, eine Zertifizierung abzulehnen, auszusetzen oder zurückzuziehen

wird eine solche Beschwerde als Einspruch behandelt.

Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Einspruches zu vermeiden, sind Entscheidungen von unabhängigem Personal zu treffen.

Die verantwortliche Stelle übersendet nach Bearbeitung und Analyse eines Einspruchs/ einer Beschwerde eine Stellungnahme mit der Begründung oder gegebenenfalls der Revision der Entscheidung. Weitere Maßnahmen werden fallbezogen durchgeführt.

Nach vollständiger Bearbeitung einer Beschwerde oder eines Einspruchs erfolgt eine abschließende Rückmeldung an den Beschwerdeführer bzw. Einspruchsführer, sofern die Anfrage nicht anonym gestellt wurde oder datenschutz- bzw. vertraulichkeitsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

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